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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CCM Becker

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt CCM Becker nicht an. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn CCM Becker in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen CCM Becker und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Widerrufsrecht des Verbrauchers
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
§ 3 Angebot - Versandkosten
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Abnahme der Ware kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager Karlsbad. Versandkosten werden gesondert berechnet.
§ 4 Lieferfristen
Lieferfristen werden von CCM Becker nach bestem Wissen angegeben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus, insbesondere den Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die WareCCM Becker verlassen hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung kann der Besteller nur geltend machen, wenn CCM Becker Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 BGB vorgeworfen werden kann. In diesem Falle haftet CCM Becker für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 12% des Lieferwertes.
§ 5 Annahmeverzug
Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug kann CCM Becker eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann CCM Becker vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, ist CCM Becker berechtigt, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Sofern keine Vorkasse vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CCM Becker anerkannt sind.
§ 7 Gewährleistung
CCM Becker handelt mit neuen und gebrauchten Produkten. Die gebrauchten Produkte werden ohne Betriebssystem und Software ausgeliefert, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dem Besteller ist bekannt, dass gebrauchte Produkte Gebrauchsspuren aufweisen können und, dass in gebrauchten Druckern, Kopierer, Plotter benutzte Tonerkartuschen oder Tintenpatronen enthalten sind und über den Füllstand der Toner- oder Tintenmenge nicht bei allen Geräten einsehbar ist. Für neue Produkte übernimmt CCM Becker eine Gewährleistung von 12 Monaten. Ist der Besteller Verbraucher i. S. des § 13 BGB, verlängert sich die Gewährleistung für neue Produkte auf 24 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Ware übernimmt CCM Becker eine Einschaltgarantie von 6 Tagen. Sofern der Besteller Verbraucher i. S. des § 13 BGB ist, übernimmt CCM Becker für gebrauchte Produkte eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Ablieferung. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wird die Ware unsachgemäß betrieben, gehandhabt, geöffnet oder werden Veränderungen am Gerät vorgenommen, erlischt die Gewährleistung. Handelt es sich bei dem angeblichen Mangel um einen Bedienungsfehler, hat der Besteller den Mehraufwand, insbesondere die zusätzlichen Transportkosten zu tragen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Soweit die Haftung gegenüber CCM Becker ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzpflicht der Angestellten und Erfüllungsgehilfen. CCM Becker behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob eine Nachbesserung wirtschaftlich ist. Hat der Besteller (ob Verbraucher oder Kaufmann) die Ware direkt bei CCM Becker vor Ort abgeholt, so hat er bei einer Reklamation, Umtausch oder Rückgabe für die Anlieferung zu CCM Becker selbst Sorge zu tragen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
CCM Becker behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei Zahlungsverzug ist CCM Becker berechtigt, die Ware zurückzufordern. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, CCM Becker hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. CCM Becker ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl ausreichend zu versichern.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an CCM Becker ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von CCM Becker, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. CCM Becker verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, kann CCM Becker verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.
§ 9 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von CCM Becker mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung (z.B. Deutsche Post oder Kurierdienst) weitergegeben.
§ 10 Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von CCM Becker. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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Datenschutz und Vertraulichkeit

CCM Becker verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutz- rechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.


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